Durchsetzung

Entscheidungshoheit beim Land Schleswig-Holstein

Vorweg: Die Entscheidung, ob das Bahnkonzept „Zug zum ZOB“ umgesetzt wird, fällt nicht in Flensburg. Zuständig ist hier federführend die NAH.SH als Institution der Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn. Auch fast alle Kosten, die das Projekt verursacht, werden nicht von Flensburg getragen. Insofern kann in Flensburg nur der politische Wille geäußert werden, ein derartiges Konzept umzusetzen. Daher ist eine politische Entscheidung Flensburgs zur Bahnstruktur bei der Landesregierung eher als Bitte anzusehen. Rein rechtlich jedoch muss sie einem kommunalen Beschluss in so einer Frage nicht folgen. Aber natürlich versucht die Landespolitik im Einvernehmen mit der Kommunalpolitik zu handeln. Insofern wird es die Umsetzung von „Zug zum ZOB“ befördern, wenn aus der Flensburger Ratsversammlung der Wille dazu geäußert wird.

Bisher ist dies leider nicht der Fall gewesen, wie ein Blick auf die Vorgeschichte zeigt.